
FRIEDHÖFE
Friedhöfe
Ein würdevoller Ort der Ruhe und des Gedenkens – wir koordinieren alles rund um die Beisetzung.
FRIEDHÖFE
Der Friedhof als letzte Ruhestätte
Der Friedhof ist die letzte Ruhestätte der Verstorbenen und gibt Angehörigen einen Ort zum Gedenken. In Deutschland gilt seit 1934 aus hygienischen Gründen der Friedhofszwang – für Erd- wie für Urnenbeisetzungen. Ausnahmen bilden Wald- und Seebestattungen. Wir koordinieren für Sie alles mit den örtlichen Friedhofsverwaltungen.
FUNKTION
Letzte Ruhestätte & Ort des Gedenkens
FRIEDHOFSZWANG
In Deutschland seit 1934
AUSNAHMEN
Wald- und Seebestattung
WIR ÜBERNEHMEN
Anmeldung & Behördengänge
AUF DEM FRIEDHOF
Bestattungsarten auf dem Friedhof
Auf dem Friedhof sind verschiedene Bestattungsformen möglich – wir beraten Sie.
Erdbestattung
Die traditionelle Beisetzung im Sarg auf dem Friedhof – als Wahl- oder Reihengrab.
Urnenbeisetzung
Die Beisetzung der Urne nach der Feuerbestattung auf dem Friedhof, im Bestattungswald oder auf See.
Anonyme Bestattung
Die schlichte Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld unter der Rasendecke.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen zu Friedhöfen
Antworten rund um Friedhofszwang, Ausnahmen und Anmeldung – verständlich auf einen Blick.
Was ist der Friedhofszwang?
In Deutschland gilt seit 1934 aus hygienischen Gründen die Pflicht, Verstorbene auf einem Friedhof beizusetzen – für Erd- wie für Urnenbeisetzungen.
Gibt es Ausnahmen vom Friedhofszwang?
Kümmern Sie sich um die Anmeldung beim Friedhof?
Welche Bestattungsarten sind auf dem Friedhof möglich?
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