Hausaufbahrungen

Hausaufbahrungen

Ihr Bestatter mit Herz    in Langerwehe | Stolberg | Sinn

– zu Hause trauern

Wer eine geliebte Person verliert, sollte sich Zeit zum Trauern nehmen. Viele Menschen wissen dabei nicht, dass Hausaufbahrungen möglich sind. Das Bestattungsgesetz besagt, dass Verstorbene nach dem Eintreten des Todes bis zu 36 Stunden in den eigenen Räumlichkeiten verbleiben dürfen. Das gilt auch, wenn der Tote im Pflegeheim oder im Krankenhaus verstorben ist. Es ist daher nicht zwingend notwendig, den Leichnam umgehend zu überführen.

Stattdessen eröffnen Sie sich selbst und anderen Angehörigen durch die Hausaufbahrung die Chance, sich in Ruhe zu verabschieden und dabei den Abschied wahrzunehmen und zu akzeptieren. Wir möchten Sie dabei respektvoll, gewissenhaft und umfassend unterstützen.

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Wir sind für Sie über verschiedene Kanäle erreichbar.

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